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Allgemeine Geschäfts­bedingungen

Bedingungen für Buchung, Stornierung und die Durchführung Ihrer Veranstaltung.

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StornobedingungenAuflagenTeilnehmerzahlenLautstärkeBeschädigungen
Inhaltsverzeichnis
StornobedingungenAuflagenTeilnehmerzahlenLautstärkeBeschädigungen

Stornobedingungen

Mit Zahlung der Anzahlung bestätigen Sie die Buchung und gehen einen rechtsgültigen Vertrag ein. Der Veranstaltungstermin ist dann für Ihr Event geblockt und kann somit nicht mehr anderweitig vergeben werden. Bei Absage der Veranstaltung durch den Mieter, wird mindestens diese Anzahlung deshalb einbehalten.

Tritt der Mieter erst 12 Wochen vor Veranstaltungsbeginn vom Vertrag zurück, werden folgende Stornogebühren berechnet:

Stornogebühren nach Zeitpunkt vor dem Veranstaltungstag
ZeitpunktStornogebühren
12. – 8. Woche vor VeranstaltungstagVollständiger Mietpreis + 30 % des kalkulierten Umsatzes im Angebot
7. – 4. Woche vor VeranstaltungstagVollständiger Mietpreis + 40 % des kalkulierten Umsatzes im Angebot
weniger als 4 Wochen vor VeranstaltungstagVollständiger Mietpreis + 50 % des kalkulierten Umsatzes im Angebot
weniger als 2 Wochen vor VeranstaltungstagVollständiger Mietpreis + 75 % des kalkulierten Umsatzes im Angebot
weniger als 1 Woche vor VeranstaltungstagVollständiger Mietpreis + 85 % des kalkulierten Umsatzes im Angebot
ab 48 Stunden vor Veranstaltungstag100 % der Gesamtsumme

Auflagen

Es herrscht ein striktes Konfettiverbot sowohl Indoor als auch Outdoor. Bei Zuwiderhandlung ist eine Reinigungspauschale von 500 € netto zu zahlen.

Teilnehmerzahlen

Die angegebene Anzahl der Gäste kann bis spätestens 30 Tage vor dem Veranstaltungstag reduziert werden.

Lautstärke

Wir behalten uns vor, die Lautstärke anzupassen, falls diese einen gewissen Pegel überschreiten sollte. Falls im Outdoorbereich Musik über eine Beschallungsanlage abgespielt werden soll, so ist eine solche Anlage über unseren Dienstleister anzumieten, da diese dann zuvor eingepegelt wird.

Beschädigungen

Für Beschädigungen haftet der Verursacher. Sollte dieser nicht ermittelt werden können, so liegt die Haftung beim Veranstalter ( = Mieter der Location).

Weitere InformationenImpressum Datenschutz AGB
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